…ein Kind oder ein Mitarbeiter der Schule in Quarantäne muss, weil die Person Kontakt zu einem positiv auf SARS-CoV-2 getesteten hatte.
- Die Schulleitung darf die
Klassengemeinschaft nicht informieren.
- Es werden keine Veränderungen veranlasst.
…ein Kind oder ein Mitarbeiter der Schule selbst positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde.
- Die Schulleitung informiert zunächst die Landesschulbehörde und stimmt sich mit ihr ab, welche Sofortmaßnahme getroffen werden sollte.
- Die Schulleitung klärt ab, mit welchen Personen die infizierte Person Kontakt hatte.
- Die Klasse, der Jahrgang (Kohorte) oder die gesamte Schule werden ins Distanzlernen geschickt. / Die Schulleitung informiert die Klassen- und Schulgemeinschaft über die Eilmaßnahme.
- Die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt über die Eilmaßnahme.
- Die Maßnahme bleibt bestehen, bis das
Gesundheitsamt eine andere Maßnahme ergriffen hat.
- Szenario B tritt nur in Kraft, wenn: Inzidenz > 100 und Anordnung vom Gesundheitsamt
Zu keinem Zeitpunkt werden aus datenschutzrechtlichen Gründen Namen bekannt gegeben!