Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
bitte beachten Sie den folgenden Zuständigkeitsweg bei eventuell auftretenden
Beschwerden.

  • Grundsätzlich werden Beschwerden da bearbeitet, wo sie auftreten
  • Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden wird, sind andere Ebenen
    einzubeziehen.
  1. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte zunächst an die betreffende Lehrkraft.
  2. Kann das Problem so nicht gelöst werden, wenden Sie sich an
    die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer.
  3. Erst wenn auf dieser Ebene keine Abhilfe möglich ist, muss die Schulleitung
    einbezogen werden.
  4. Sollte auch so das Problem nicht gelöst werden können, wird
    die Landesschulbehörde informiert und um Unterstützung gebeten.
  • Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite
    (z.B. schwerwiegende Dienstverletzung, Gewalt, sexueller Übergriff) greift die
    Schulleitung unmittelbar ein und sorgt unter Einbeziehung der beteiligten
    Parteien für Aufklärung des Sachverhalts und Einleitung geeigneter Maßnahmen.